Allgemeine Geschäftsbedingungen

GASPER GmbH

  • 1 Geltungsbereich
  1. Für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nach-stehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
  2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten mit sofortiger Wirkung ab 01.06.2021 und ersetzen die bisher geltenden AGBs und gelten für alle für Kaufverträge, die zwischen der GASPER GmbH und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB geschlossen werden, einschließlich Kaufverträgen aufgrund von Bestellungen über unseren Onlineshop.
  • 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die angebotenen und berechneten Preise verstehen sich in Euro per Stück, inkl. Verpackung zuzüglich dem jeweils geltend gemachten MwSt.-Satz. Die Artikel können jeweils nur in den entsprechenden Mindestabnahmeeinheiten abgenommen werden.
  2. Die allgemeine Verwendung einer neuen Preisliste setzt alle früheren Preislisten und Angebote außer Kraft. Die Firma Gasper ist berechtigt, die Bestellmengen den in den jeweils gültigen Preislisten genannten Verpackungseinheiten anzupassen. Mehr- oder Minder-mengenlieferungen bis zu 15% der Auftragsmenge sind zulässig.
  3. Bestellungen über den Onlineshop setzen die Registrierung des Kunden mit Nachweis eines Gewerbescheins voraus. Ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb abgelegten Produkte gibt der Kunde über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde unsere Datenschutzerklärung und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.
  4. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn Gasper die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt oder ohne gesonderte Bestätigung die Auslieferung vornimmt. Für den Inhalt des Liefervertrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Erklärungen unserer Handelsvertreter/Reisenden sind in jedem Fall unverbindlich.
  • 3 Lieferung und Gefahrenübergang
  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch einen von uns bestimmten Vertragspartner, wobei die Versendung an die vom Käufer jeweils angegebene Adresse erfolgt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir überdies berechtigt, die angemessene Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Käufer) ist daher unverbindlich.
  2. Der Mindestauftragswert bei Erstaufträgen für Lieferungen innerhalb Deutschlands beträgt 1.500,00 € netto. Ab einem Warenwert von 600,00 € netto erfolgen die Lieferungen frei bis zum Bestimmungsort. Der Mindestauftragswert bei Erstaufträgen für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union beträgt 1.500,00 € netto. Lieferungen ab einem Warenwert von 1.000,00 € netto erfolgen frei bis zum Bestimmungsort (DAP benannter Ort gem. Incoterms 2020). Bei Aufträgen aus der Schweiz muss der Mindestauftragswert bei Erstaufträgen 3.000,00 € netto betragen und die Lieferung erfolgt ab einem Warenwert von 1.500,00 € netto frei bis zum Bestimmungsort – unverzollt und unversteuert (DAP benannter Ort gem. Incoterms 2020). Bei Aufträgen aus allen anderen sogenannten Drittländern muss der Mindestauftragswert bei Erstaufträgen 5.000,00 € netto betragen und die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in 51147 Köln oder 99706 Sondershausen-Oberspier (FCA benannter Ort gem. Incoterms 2020).
  3. Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Lager in 51147 Köln oder in 99706 Sondershausen-Oberspier, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich festgelegt ist.
  4. Wird Express- oder Eilzustellung gewünscht, gehen die Kosten zu Lasten des Empfängers. Zu für den Kunden zumutbaren Teillieferungen ist GASPER berechtigt.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung oder Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen, im Falle der Bestellung auf Abruf mit Bereitstellung der Ware zur Abholung und der Anzeige der Abholbereitschaft, auf den Besteller über. Der Versand erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers.
  6. Lieferfristen beginnen erst nach Klärung sämtlicher Einzelheiten für die Ausführung des Auftrages. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers und die von ihm vor Lieferung vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen (z.B. Vorauszahlung) voraus.
  7. Der Eintritt höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes sowie die nicht rechtzeitige Belieferung unserer in- und ausländischen Lieferanten, behördliche Anordnungen sowie Umstände aller Art, die nicht von uns zu vertreten sind, die jedoch eine erhebliche Betriebsstörung zur Folge haben (Rohstoffmangel, Maschinen- und Werkzeugschäden usw.), befreien die Firma GASPER für die Zeit des Auftretens dieser Umstände, von der Verpflichtung zur Leistung. Sie geben im Falle der dadurch bedingten Überschreitung der Lieferfrist, nach Ablauf einer von beiden Seiten als angemessen anzusehenden Nachlieferungsfristsetzung, dem Verkäufer und Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im Falle des begründeten Rücktritts ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Seiten des Bestellers ausgeschlossen.
  8. Sonstige Überschreitungen von Lieferterminen/Lieferfristen berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von zumindest
    4 Wochen gesetzt hatte. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.
  9. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Wir sind im Verzögerungsfall berechtigt, Lagerkosten pauschal mit 1% des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder den tatsächlichen Schaden zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Alternativ sind wir berechtigt, nach einer entsprechenden Nachfristsetzung, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  10. Angaben zu Gewicht, Maßen, Material und Qualität sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur annähernd. Abweichungen hierzu sind im handelsüblichen Rahmen zulässig und berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Gewähr-leistungsansprüchen.
  • 4 Preise und Zahlung
  1. Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich. Preise, die in Katalogen, Prospekten, Angeboten und im Onlineshop auf der Webseite von GASPER enthalten sind, gelten als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, ausschließlich aller anfallenden Nebenkosten, insbesondere Zölle, Steuern und Abgaben der Ein- und Ausfuhr.
  2. Rechnungen der Firma Gasper sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Alle Zahlungen des Schuldners werden gemäß § 367 BGB vorab auf Zinsen und Kosten verrechnet, sowie dann auf die älteste Forderung.
  3. Der Kunde gerät bei Überschreiten der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf. Verzugszinsen werden in Höhe von 12 % der offenen Forderung berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung wird zusätzlich eine Kostenpauschale in Höhe von 7,50 € berechnet.
  4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen (siehe § 3 Punkt 4) und diese auch jeweils nach Lieferung in Rechnung zu stellen. Der Besteller ist nicht dazu berechtigt, die nicht fristgerechte Bezahlung mit der Begründung zu verweigern, der gesamte Auftrag sei noch nicht vollständig geliefert worden. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Restforderungen in vollem Umfang fällig.
  5. Bei Erstaufträgen bisher noch nicht belieferter Kunden ist GASPER berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern. Dieses Recht besteht auch dann, wenn wir Kenntnis von wirtschaftlichen Veränderungen beim Käufer erhalten.
  6. Die Zahlung erfolgt unmittelbar auf das in der Rechnung benannte Bankkonto. Eventuell anfallende Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen (außerhalb der EU) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • 5 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderungen der Firma Gasper.
  2. Der Käufer hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware besonders zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Sie darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen und Abschriften der entsprechenden Verfügungsdokumente zu übersenden. Zur Wahrung der Unterscheidbarkeit dürfen Lieferungen der Firma Gasper nur mit gesonderter Rechnung weitergegeben werden.
  3. Für den Fall der Veräußerung und Verarbeitung tritt der Käufer an die Firma Gasper zur Sicherung aller Ansprüche der Firma Gasper schon jetzt seine ihm hieraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die sich nach Rechnungsbeträgen der Firma Gasper bestimmt, zuzüglich 20 % dieses Betrages ab, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung bedarf. Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  4. Für den Fall, dass der Käufer durch Verarbeitung an den von der Firma Gasper vorbehaltenen Waren Eigentum bzw. Miteigentum erwirbt, überträgt er der Firma Gasper zur Sicherung deren Forderungen schon jetzt das Eigentum bzw. Miteigentum an den neu entstandenen Sachen mit der gleichzeitigen Vereinbarung, dass der Käufer diese Sachen für die Firma Gasper ordnungsgemäß verwahrt, wobei die Firma Gasper das Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu einem Anteil erwirbt, der sich aus dem Verhältnis der von der Firma Gasper gelieferten Ware zu dem Wert der entstandenen Sache ergibt.
  5. Etwa an Stelle der von der Firma Gasper gelieferten Sachen tretende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer im Voraus an die Firma Gasper ab. Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
  • 6 Unterlagen und Werbematerialien
  1. Alle Angaben in Katalogen, Preislisten und dem Kunden über andere Medien zur Verfügung gestellten Daten gelten unter dem üblichen Vorbehalt.
  2. Bei den von der Firma Gasper angegebenen oder bemusterten Größen handelt es sich um Circamaße. Größenabweichungen bis zu 10% gelten bei Artikeln der Firma Gasper als handelsüblich und geben keinen Anlass zur Reklamation.
  3. Bemusterte Artikel entsprechen dem augenblicklichen Stand. Die Firma Gasper behält sich jedoch geringfügige Änderungen in Form und Farbgebung vor. Die Übersendung von Mustern erfolgt nur gegen Berechnung. Ihre Rücknahme ist ausgeschlossen.
  • 7 Gewährleistung
  1. Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Qualität sowie der Mengen der Waren können lediglich binnen einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Waren erfolgen. Die Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen.
  2. Rücksendungen von Waren bedürfen eines schriftlichen Einverständnisses der Firma Gasper. Werden entsprechende Waren ohne die erfolgte Einverständniserklärung zurückgeschickt, so können hieraus keine Rechtsfolgen hergeleitet werden, insbesondere nicht aus der vorläufigen Annahme der Rücksendungen. Die Kosten der Lagerung von Waren, die ohne Einverständnis an die Firma Gasper zurück übersandt worden sind, trägt der Besteller.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich die Firma Gasper, Ersatz für die reklamierten Waren zu liefern. Jegliche darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung und auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • 8 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in allen Fällen Köln.
  • 9 Schlussbestimmungen
  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahekommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

GASPER GmbH - Am Grott 4 - 51147 Köln                                                                                           

Stand: November 2021

 

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